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Presseinformation 24.10.2011
AVM weist Gigaset-Klage entschieden zurück
Die Gigaset Communications GmbH hat eine Klage gegen den Berliner Kommunikationsspezialisten AVM eingereicht. Gigaset begründet dies mit einer Patentverletzung innerhalb des herstellerübergreifenden Standards für schnurlose Telefone DECT-GAP. Mit der Klage will Gigaset untersagen, herstellerspezifische Protokolle mittels DECT auszuführen. Mit solchen Protokollen, die Teil der Betriebssoftware sind, lassen sich beispielsweise Sondermeldungen wie Softkeys oder die Einstellung der Landessprache auf ein DECT-Mobilteil / Gigaset-Handgerät übertragen.Gigaset übersieht dabei anscheinend, dass der DECT-Standard die herstellerspezifischen Protokolle in jeglicher Form ausdrücklich seit 1996 vorsieht. AVM weist daher den Vorwurf der Patentverletzung entschieden zurück und erwartet aus der Klage keine Konsequenzen.
Pressematerial
Hinweis
Die beschriebenen Produkteigenschaften und -funktionen entsprechen dem Stand der Veröffentlichung. AVM entwickelt seine Produkte laufend weiter. Änderungen behalten wir uns daher vor.